Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ihr Anbieter und Vertragspartner

MOTOLINO GmbH
Schaffhauserstrasse 210
8057 Zürich
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in der Schweiz (CHE-250.058.244)
MWST-Nummer: CHE-250.058.244 MWST

  1. Geltung
    Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf sämtliche Verträge, die mit dem Kunden in dem Online-Shop www.motolino.ch oder in den Verkaufsläden der MOTOLINO abgeschlossenen werden sowie allgemein für alle Geschäftsbeziehungen zwischen MOTOLINO und ihren Kunden. MOTOLINO akzeptiert keine anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sämtliche den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung.

  2. Unsere Angebote und Informationen
    Unsere Angebote sind freibleibend, solange sie nicht zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung werden. Messwerte, Daten und weitere Informationen, die auf www.motolino.ch oder in Prospekten und Listen aufgeführt werden ("Informationen"), sind als Annäherungswerte zu verstehen. Nicht erhebliche, zumutbare Änderungen gegenüber den beschriebenen Informationen bleiben vorbehalten. Insbesondere können Abweichungen im Farbton auf www.motolino.ch zum Original technisch bedingt sein. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich der Hersteller vorbehalten hat, die Fabrikation einzelner Fahrzeugtypen und dessen Zubehör ohne vorgängige Mitteilung einzustellen oder zu ändern. Im Falle nicht ausreichender Liefer- oder Produktionskapazitäten ist MOTOLINO überdies berechtigt, Bestellungen nur teilweise und im gleichen Verhältnis wie die Bestellungen anderer Kunden auszuführen, ohne dass der Kunde von einer Bestellung zurücktreten kann. Schadenersatzansprüche oder das Recht auf Rücktritt vom Vertrag aus den in dieser Ziffer erwähnten Gründen werden hiermit ausdrücklich wegbedungen.

  3. Vertragsschluss

    Vor der Absendung der Bestellung über www.motolino.ch besteht für den Kunden die Möglichkeit der Prüfung und Korrektur der von ihm eingegebenen Daten. Mit der Absendung seiner Bestellung gibt der Kunde eine verbindliche Vertragserklärung (Antrag zum Abschluss eines Vertrags) ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem technisch einwandfreien Eingang der Bestellung des Kunden. Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme der Bestellung des Kunden dar, sondern soll den Kunde nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei uns eingegangen ist und für den Bestellvorgang verwendet werden kann. Die Bestellung des Kunden nehmen wir vertraglich bindend entweder durch eine gesonderte Annahmeerklärung (z.B. separate E-Mail) oder durch die Lieferung der Ware an. Gutscheine und Gratis Services haben eine Gültigkeit von einem Jahr nach Erhalt und Ausstellung, Zustellung.

  4. Preise und Versandkosten, Mindermengenzuschlag
    Für Bestellungen auf www.motolino.ch gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise. Die angegebenen Preise sind Endpreise, das heisst, sie beinhalten die jeweils gültige schweizerische gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile und verstehen sich in CHF. Bei Lieferungen in das Ausland können Zölle, Steuern und Gebühren anfallen, die im angezeigten Gesamtpreis nicht enthalten sind. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir für die Lieferung unter einem Bestellwert von CHF 100 die effektiv anfallenden Lieferkosten an den Lieferort. Die weiteren Details zu den Versandkosten sind www.motolino.ch zu entnehmen. Mit der Inbetriebnahme des Fahrzeuges verbundene Kosten (z.B. Einlösung Fahrzeug, Versicherungskosten, Strassenverkehrssteuern, Vorführkosten) sind im Kaufpreis nicht inbegriffen und werden dem Kunden weiter belastet, soweit diese Gebühren nicht direkt beim Kunden erhoben werden. Fahrzeug Lieferungen schweizweit möglich aber nur wenn der Bestimmungsort über die frei zugänglichen Strassen erreichbar ist. Eine Fahrzeug Lieferung ist ausgeschlossen wenn diese über einen Autoverlad führt. Die Preise für die die schweizweite Auslieferung kann variieren je nach Ort und Entfernung vom jeweiligen Motolino Standort

  5. Zahlung
    Grundsätzlich kann der Kunde seine Bestellung im Voraus (Vorkasse) oder bei der Abholung bezahlen. Wir bieten Zahlungsmethoden Bar, Kreditkarte und Banküberweisung an. Etwaige Kosten einer Geldtransaktion sind vom Kunden zu tragen. Im Falle des Kaufs mittels Kreditkarte erfolgt die Belastung Ihres Kreditkartenkontos mit Versendung der Bestellung. Wir behalten uns bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen.

  6. Kaufpreisfinanzierung
    Zusätzlich dazu bieten wir die folgenden Finanzierungsmöglichkeiten, sofern der Kunde die im Konsumkreditgesetz erforderlichen Vorgaben erfüllt: Kauf auf Rechnung in Raten und Leasing. Diesbezüglich hat der Kunde einen separaten Antrag zu stellen, der danach vom Finanzierungsinstitut geprüft wird. Der Kunde verpflichtet sich darin wahre Angaben zu machen und diese MOTOLINO und dem Finanzierungsinstitut zur Prüfung der gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung zu stellen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Kaufpreisfinanzierung verboten ist, falls diese zur Überschuldung des Kunden führt.

  7. Eigentumsübertragung / Eigentumsvorbehalt
    Bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises inklusive allfällige Verzugszinsen, Spesen und weiteren Kosten verbleiben das Fahrzeug und/oder dessen Zubehör im Eigentum der MOTOLINO. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Betrag bei uns eingetroffen ist. Der Kunde räumt hiermit der MOTOLINO das Recht ein und erteilt ihr die entsprechende Vollmacht, einen Eigentumsvorbehalt i.S. Art. 715 ZGB am Fahrzeug und dessen Zubehör im Eigentumsvorbehaltsregister jederzeit eintragen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug gegen Kasko, Feuer und Diebstahl auf seine Kosten versichern zu lassen, solange sich dieses nach Auslieferung noch im Eigentum der MOTOLINO befindet. Der Kunde tritt hiermit die Ansprüche aus diesen Versicherungsverträgen bis zur Höhe der Kaufpreis­Restschuld an die MOTOLINO ab.

  8. Inzahlungnahme eines Occasionsfahrzeuges
    Der Kunde erklärt, dass am allfällig eingetauschten Fahrzeug (im Rahmen von Motolino Trade-In-Deal) keinerlei Ansprüche oder Eigentumsvorbehalte von Drittpersonen bestehen. Ferner bestätigt der Kunde wahre Angaben betreffend Kilometerstand, Zustand, Mängel sowie allfällige Unfallschaden gemacht zu haben. Der Kunde trägt die Gefahr für Untergang oder Wertverminderung des allfälligen Eintauschfahrzeuges bis zu dessen Übergabe. Geht das Eintauschfahrzeug vor Übergabe unter oder hat es weniger Wert als ursprünglich angenommen, trägt der Kunde den vollen Kaufpreis, wie wenn die Inzahlungnahme nicht vereinbart worden wäre.

  9. Fabrikgarantie und Sachgewährleistung

    MOTOLINO gewährt Sachgewährleistung im Rahmen und Umfang der Fabrikgarantie. Falls die Fabrikgarantie in zeitlicher Hinsicht weniger als zwei Jahre betragen sollte, gilt gemäss Art. 210 Abs. 1 OR die gesetzliche zweijährige Gewährleistungsfrist. Handelt es sich beim Kaufgegenstand um einen Roller «Piaggio», garantiert der Hersteller für einen Zeitraum von 24 Monaten und ab Übergabedatum und ohne Kilometerbeschränkung kontenfrei die Reparatur oder den Austausch der wegen Herstellungsmängeln ineffizienten oder unbrauchbaren Bauteile durch Original-Piaggio-Bauteile. Die nachfolgenden Bestimmungen sind nur anwendbar, sofern die vorstehend erwähnte Fabrikgarantie keine abweichenden Bestimmungen enthält.

    • Bei Sachmängeln steht dem Kunden vorerst Recht auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung) zu. Dieser Nachbesserungsanspruch erstreckt sich auf die Reparatur oder die Auswechslung der fehlerhaften Teile und auf die Beseitigung weiterer Schäden am Fahrzeug und/oder Zubehör, soweit diese durch fehlerhaften Teilen direkt verursacht worden sind.

    • Bei Tuningartikeln wird jegliche Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. MOTOLINO übernimmt insbesondere keine Gewähr in Bezug auf die Strassenzulassung des Tuningartikels.

    • Bei Occasionsfahrzeugen dürfen auch Occasionsteile eingebaut werden, sofern diese in einwandfreiem und funktionstüchtigem Zustand sind.

    • Bei der Nachbesserung ersetzte Teile gehören MOTOLINO.

    • Die Nachbesserung verlängert die Gewährleistungsfrist nicht. Für neue eingebaute Teile gilt die Gewährleistung nur solange die Fabrikgarantie für das Fahrzeug und/oder Zubehör dauert.

    • Bei Rückrufen ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug und/oder das Zubehör der MOTOLINO auf deren Aufforderung hin zur Reparatur zu übergeben, andernfalls er den Gewährleistungsanspruch verliert.

    • MOTOLINO ist berechtigt, Nachbesserungen auch durch einen qualifizierten Dritten vornehmen zu lassen.

    • Jede Gewährleistungspflicht entfällt, wenn das Fahrzeug und/oder das Zubehör unsachgemäss behandelt, gewartet oder gepflegt, überbeansprucht, eigenmächtig verändert, gewöhnlich abgenutzt, von fremder Seite umgebaut wird, wenn die Betriebsanleitung nicht befolgt wurde oder – bei Umbauten – die Vorschriften nicht eingehalten wurden.

    • MOTOLINO haftet nicht für Folgekosten, verursacht durch Defekte, welche eine Weiterreise mit dem Fahrzeug verhindern.

    MOTOLINO ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, anstelle der Nachbesserung innert angemessener Frist ein vertragskonformes Fahrzeug und/oder Zubehör zu liefern. Ein Anspruch des Kunden auf Ersatzlieferung besteht in keinem Fall. Bei Rückabwicklung des Vertrages verpflichtet sich der Kunde, MOTOLINO für die gefahrenen Kilometer analog einem Mietverhältnis zu entschädigen. Ein bereits entrichteter Kaufpreis ist von MOTOLINO nicht zu verzinsen. Alle weitergehenden Gewährleistungs- und Haftungsansprüche werden hiermit unter Vorbehalt zwingender Gesetzesvorschriften wegbedungen. Ersatzansprüche aus mittelbarem und/oder unmittelbarem Schaden sind ausgeschlossen. Bei Veräusserung des Fahrzeuges und/oder Zubehörs geht der Anspruch auf Gewährleistung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist, soweit abtretbar, auf den Erwerber über. Für Occasionsfahrzeuge wird – unter Vorbehalt einer anderen individuellen Regelung – eine Gewährleistung, von einem Jahr gewährt.

  10. Zusätzliche 2-jährige Garantie auf Vespa-Modelle
    Wir bieten auf alle Vespa-Modelle eine zusätzliche kostenlose 2-jährige Garantie an. Diese Garantie wird zu den regulären 2 Jahren Garantie hinzugefügt und ist unter den folgenden Bedingungen gültig:

    1. Serviceintervalle:

      • Erster Service: Der erste Service muss nach den ersten 1000 Kilometern erfolgen.

      • Regelmäßige Wartung: Nach dem ersten Service muss die Vespa alle 5000 Kilometer oder mindestens einmal jährlich gewartet werden, je nachdem, was zuerst eintritt.

      • Es liegt in der Verantwortung des Vespa-Besitzers, diese Wartungsintervalle einzuhalten, um die zusätzliche Garantie zu gewährleisten.

    2. Durchführung des Service

      • Die zusätzliche Garantie von 2 Jahren kann nur gewährleistet werden, wenn alle Wartungs- und Servicearbeiten bei Motolino durchgeführt werden.

      • Dadurch stellen wir sicher, dass alle Arbeiten ordnungsgemäß und gemäß den Herstellervorgaben ausgeführt werden.

      • Wir verwenden ausschließlich Originalteile und hochwertiges Öl, um die optimale Leistung und Langlebigkeit Ihrer Vespa zu gewährleisten.

      • Der Nachweis der durchgeführten Wartung muss durch entsprechende Einträge im Serviceheft oder durch Rechnungen von Motolino dokumentiert werden.

    3. Geltung der zusätzlichen Garantie

      • Die zusätzliche kostenlose 2-jährige Garantie muss im Kaufvertrag der Vespa ausdrücklich vermerkt sein.

      • Nur wenn dieser Vermerk im Kaufvertrag vorhanden ist, gilt die Garantie als vereinbart und kann in Anspruch genommen werden.

      • Es ist wichtig, dass der Käufer beim Abschluss des Kaufvertrags darauf achtet, dass die zusätzliche Garantie aufgeführt ist.

    4. Garantieansprüche

      • Garantieansprüche können nur dann geltend gemacht werden, wenn alle oben genannten Bedingungen erfüllt sind.

      • Im Falle eines Garantieanspruchs muss der Vespa-Besitzer die regelmäßige Wartung und den ordnungsgemäßen Service nachweisen können.

      • Mängel, die auf unsachgemäße Wartung, Nichtbeachtung der Wartungsintervalle oder den Einsatz von nicht zugelassenen Teilen zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen.

    Diese Bedingungen dienen dazu, sicherzustellen, dass Ihre Vespa stets in einwandfreiem Zustand ist und alle Arbeiten gemäß den höchsten Standards ausgeführt werden. Durch die Einhaltung dieser Bedingungen profitieren Sie von einer verlängerten Garantiezeit und erhöhter Sicherheit.

  11. Verzug von MOTOLINO
    Die Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich. Die gesetzlichen Verzugsfolgen können vom Kunden beim Lieferverzug nach erfolgter schriftlicher Mahnung sowie erst nach unbenutztem Ablauf einer Nachfrist von 30 Tagen geltend gemacht werden. Ausgeschlossen ist die Geltendmachung von Schäden infolge Lieferverzögerungen durch den Hersteller bzw. Importeur, Streiks u.ä. Wird im Vertrag das Lieferdatum mit «ca.» angegeben, so tritt die Fälligkeit erst 60 Tagen nach dem 'Circa-Datum' ein, und ab diesem Zeitpunkt kann der Kunde MOTOLINO durch Mahnung in Verzug setzen.

  12. Verzug des Kunden
    Sobald der Kaufgegenstand zur Abholung bereit ist, wird dies dem Kunden per E-Mail angezeigt und ein Abholungstermin vereinbart. Befindet sich der Kunde nach erfolgter schriftlicher Mahnung mit der Übernahme des Fahrzeuges und/oder Zubehörs in Verzug, so hat MOTOLINO schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen anzusetzen. Nach unbenutztem Ablauf der Frist kann MOTOLINO:

    1. auf Erfüllung beharren und Schadenersatz wegen Verspätung verlangen, oder

    2. vom Vertrag zurücktreten und 15 % des Kaufpreises des Fahrzeuges und/oder Zubehörs als Konventionalstrafe fordern, wobei die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens nicht ausgeschlossen ist. Bei Vertragsrücktritt vor Anlieferung des Fahrzeuges und/oder Zubehörs geltend die gleichen Bedingungen.

    Die gleichen Rechten stehen MOTOLINO zu, wenn der Kunde nach erfolgter schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug geraten ist und ihm MOTOLINO erfolglos schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen angesetzt hat. Der durch Verzug oder Stundung vom Kunden verursachte Schaden (insbesondere Verzugszins) wird durch MOTOLINO nach ihrem Ermessen verrechnet. Macht MOTOLINO von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch, nachdem das Fahrzeug und/oder Zubehör in Verkehr gesetzt wurde, wird der Schadenersatz durch MOTOLINO bestimmt. Dem Kunden steht der Nachweis offen, der Schaden sei erheblich geringer gewesen; umgekehrt ist auch MOTOLINO berechtigt, einen erheblich grösseren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

  13. Prüfung des Kaufgegenstandes
    Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug und/oder Zubehör unverzüglich nach Empfang zu prüfen und MOTOLINO allfällige Unvollständigkeiten der Lieferung oder allfällige Mängel sofort mitzuteilen, andernfalls gilt das Fahrzeug und/oder Zubehör als vollständig und mängelfrei. Klagen auf Gewährleistung wegen Mängel der Sache verjähren mit dem Ablauf der Garantiefrist.

  14. Gefahrtragung
    MOTOLINO trägt die Gefahr für Untergang oder Wertverminderung des gekauften Fahrzeuges und/oder Zubehörs bis zu dessen Übergabe zur Lieferung bzw. der Abholung in unseren Verkaufsläden. Ist der Kunde mit der Annahme des Fahrzeuges und/oder Zubehörs in Verzug, und ist die schriftlich gesetzte Nachfrist unbenutzt abgelaufen, geht die Gefahr auf ihn über.

  15. Datenschutz
    Die Datenschutzerklärung von MOTOLINO kann unter www.motolino.ch/datenschutz

  16. Salvatorische Klausel
    Sollten Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen so zu ersetzen, dass ihr wirtschaftlicher Zweck soweit zulässig gewahrt wird.

  17. Gerichtsstand
    Erfüllungsort, Betreibungsort für Kunden mit dem ausländischen Domizil sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zürich, Schweiz. MOTOLINO hat indessen das Recht, den Kunden auch beim zuständigen Gericht seines Domizils oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

  18. Anwendbares Recht
    Die Kaufverträge zwischen dem Kunden und der MOTOLINO, insbesondere auch die Frage ihrer Gültigkeit und Rechtswirksamkeit, unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen materiellen Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des übrigen Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts.